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Gutachten veröffentlicht: Kinderrechte als Grundlage für Schule und Unterricht

29. April 2025

Deutschland hat im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ratifiziert, die jungen Menschen umfas­sende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zuspricht. Obwohl die KRK damit geltendes Bundesrecht ist, bleibt die umfängliche Gewährleistung der Kinderrechte eine gesellschaftliche und politische Gestaltungsaufgabe. Gerade die Schule – als Ort des Lernens, des Zusammenlebens und der Demokratie – bietet die Chance, die Rech­te von Kindern und Jugendlichen nicht nur inhaltlich zu vermitteln, sondern sie als wesentlichen Bestandteil ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unmittelbar erlebbar zu machen. Nicht zuletzt kann die biografisch frühzeitige Erfahrung eigener Rechte und konkreter Mitsprachemöglichkeiten auch einen wesentlichen Schutz gegen die Entwicklung antidemokratischer Haltungen und Einstel­lungen darstellen. Wie steht es vor diesem Hintergrund um die Umsetzung der Kinderrechte in Schule und Unterricht? Daniel Bertels und David Rott haben ein Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt und zeigen hier konkrete Möglichkeiten für die Ausgestaltung und Weiterentwick­lung entsprechender Ansätze auf. Formuliert wurden Handlungs­empfehlungen für die Bildungspolitik, die Professionali­sierung von Lehrkräften und die Einzelschule. Am 20. Mai wurde das Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt und kann nun unter diesem Link eingesehen und heruntergeladen werden.

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