Gutachten: Kinderrechte als Grundlage für Schule und Unterricht – Vorstellung am 20. Mai

Deutschland hat im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ratifiziert, die jungen Menschen umfassende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zuspricht. Obwohl die KRK damit geltendes Bundesrecht ist, bleibt die umfängliche Gewährleistung der Kinderrechte eine gesellschaftliche und politische Gestaltungsaufgabe. Gerade die Schule – als Ort des Lernens, des Zusammenlebens und der Demokratie – bietet die Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur inhaltlich zu vermitteln, sondern sie als wesentlichen Bestandteil ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unmittelbar erlebbar zu machen. Nicht zuletzt kann die biografisch frühzeitige Erfahrung eigener Rechte und konkreter Mitsprachemöglichkeiten auch einen wesentlichen Schutz gegen die Entwicklung antidemokratischer Haltungen und Einstellungen darstellen. Wie steht es vor diesem Hintergrund um die Umsetzung der Kinderrechte in Schule und Unterricht? Daniel Bertels und David Rott haben ein Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt und zeigen hier konkrete Möglichkeiten für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung entsprechender Ansätze auf. Formuliert wurden Handlungsempfehlungen für die Bildungspolitik, die Professionalisierung von Lehrkräften und die Einzelschule. Das Gutachten wird am 20. Mai (15-16.30 Uhr) in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Weitere Informationen zum Gutachten und zur Anmeldung finden Sie in diesem Flyer.